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Infos und Tipps

Notruf Nummer (24-Stunden-Service)

Bei Wasserschäden, Elektro- und Installationsnotfällen außerhalb unserer Dienstzeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen ist die Fa. MIBAG unter der Telefonnummer 0800/ 500 808 zu kontaktieren. (Zwecks Schadensverrechnung bitte am nachfolgenden Werktag auch eine entsprechende Meldung an die EBSG).

 


Haltung von Haustieren
Grundsätzlich wird das Halten von einheimischen Haustieren mittels Ansuchen genehmigt. Exotische Tiere (z.B. Schlangen, Krokodile, Spinnentiere) sowie so genannte "Kampfhunderassen" werden seitens der EBSG generell nicht genehmigt. Weiters gilt in der gesamten Wohnhausanlage Maulkorb- und Leinenpflicht für Hunde.
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Richtig versichert
Grundsätzlich wird seitens der EBSG eine Haftpflicht-, Feuer- und Leitungswasserversicherung über das Gebäude und die Grundausstattung abgeschlossen. Entstandene Schäden müssen an die EBSG umgehend gemeldet werden. Sonderausstattungen sowie Inventar in Ihrer Bestandseinheit, Kellerabteil, Fahrradabstellraum, Allgemeinräumlichkeiten, Garagen etc. müssen von Ihnen gesondert versichert werden.

Auflösung des Nutzungsvertrages
Die Auflösung des Nutzungsvertrages muss schriftlich erfolgen. Das Original des Kündigungsschreibens muss fristgerecht bis spätestens am Letzten eines jeden Kalendermonats bei der EBSG eingelangt sein, wobei die vertraglich festgesetzte Kündigungsfrist laut Nutzungsvertrag einzuhalten ist.
Während der Kündigungsfrist erfolgt durch einen Mitarbeiter der EBSG die Besichtigung Ihrer Bestandseinheit auf etwaige Mängel.
Gegebenenfalls ist die ordnungsgemäße Wiederherstellung auf Ihre Kosten zu veranlassen. Der gemäß § 17 WGG ermittelte Finanzierungsbeitrag wird abzüglich eventueller offener Forderungen binnen 8 Wochen nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses zur Auszahlung gebracht.

Erstellen Sie Online Ihr vorab ausgefülltes Formular, unterschreiben Sie dieses und schicken Sie das Original zu uns!
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Schlüssel- und Zylinderbestätigungen
Mittels beiliegenden Formularen können Bestätigungen für das Nachmachen von Schlüsseln bzw. Zylindern bei der EBSG angefordert werden. Diese Bestätigungen verlieren nach 14 Tagen ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit.
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Sonderwünsche
Generell sind Änderungen bzw. das Aufstellen von Öfen in Ihrer Bestandseinheit bei der EBSG anzuzeigen.
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Was tun nach einem Todesfall eines Nutzungsberechtigten
Vorerst ist eine Kopie der Sterbeurkunde der EBSG zu übermitteln.
Der für die Abhandlung der Verlassenschaft bestellte Notar ist über die Genossenschaftswohnung bzw. das -reihenhaus in Kenntnis zu setzen.

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