Wohnbeihilfe und Wohnzuschuss sind individuelle Förderungen, die Sie als Bestandnehmer bei den jeweiligen Landesregierungen selbst beantragen können und die Ihnen im Falle einer Gewährung ein Jahr lang monatlich auf Ihr Konto überwiesen werden. Wie Sie um eine Wohnbeihilfe bzw. Wohnzuschuss ansuchen können, erfahren Sie hier.