Beim Amt der Bgld. Landesregierung kann eine Wohnbeihilfe beantragt werden, wobei zu beachten ist, dass dies nur für Wohnungen und nicht für Reihenhäuser möglich ist. Die förderbare Nutzfläche beträgt 70 m² und erhöht sich um 10 m² für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Bei Behinderten gilt diese Altersgrenze nicht.
Im Zuge der Berechnung wird das monatliche Haushaltseinkommen mit dem zumutbaren Wohnungsaufwand verglichen. Dieser vermindert sich um 30 % bei Familien ab 3 Kindern, bei einem behinderten Kind im gemeinsamen Haushalt sowie bei Minderung der Erwerbsfähigkeit. Ist der errechnete Aufwand für die Wohnung höher als der zumutbare Wohnungsaufwand, wird die Differenz in Form einer monatlichen Wohnbeihilfe vom Land Burgenland gewährt, wobei Beträge unter € 10,-- nicht ausbezahlt werden.