Für Nutzungsverträge ab 01.07.2009 kann nun der Wohnzuschuss 2009 beantragt werden. Grundvoraussetzung ist, dass die Förderung für die Errichtung des Gebäudes nach 1992 beantragt wurde, also dass die Wohnhausanlage „wohnzuschussfähig“ sein muss. Alle wichtigen Informationen zum Wohnzuschuss finden sie in der "Broschüre Wohnzuschuss Modell 2009" der NÖ. Landesregierung.
Die wohl größte Neuerung ist jedoch, dass der Antrag auf Wohnzuschuss 2009 elektronisch über die EBSG durchgeführt wird. Die Bearbeitung des Antrages und die Prüfung, ob und in welcher Höhe ein Wohnzuschuss gewährt wird, obliegt weiterhin der NÖ. Landesregierung.
Wenn Sie einen Antrag auf Wohnzuschuss 2009 einbringen möchten, können Sie dies ab nun auch über unsere Homepage tun (s. Link "Online-Formular Wohnzuschuss NÖ 2009" am Ende der Seite).
Nachdem die EBSG den Antrag eingebracht hat, werden Sie auf jeden Fall von der NÖ Landesregierung über eine Gewährung oder Ablehnung vom Wohnzuschuss 2009 schriftlich informiert. Vorab können Sie auch selbst eine ungefähre Berechnung mittels des „Wohnzuschussrechners“ durchführen.
>> Zum Online-Formular Wohnzuschuss NÖ 2009