Das Nichtzustandekommen der in der Bundesregierung verhandelten Mietpreisbremse und die damit verbundenen Mieterhöhungen im April, in der Höhe von 8,6%, bescheren vielen Mieterinnen und Mietern von Gemeinde- oder Altbauwohnungen große Sorgen. Aufatmen können hingegen Mieterinnen und Mieter von Genossenschaftswohnungen.
Die Mieten für Genossenschaftswohnungen unterliegen zwar auch Veränderungen, allerdings ist nicht, wie in den Medien verlautbart, mit einer Erhöhung von 8,6% ausschließlich durch Indexierung zu rechnen.
Faires Wohnen in Wohnungen der Unternehmensgruppe EBSG

Das Selbstkostendeckungsprinzip
Genossenschaftswohnungen unterliegen dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, und dort dem Selbstkostendeckungsprinzip. Die Mietzinsbildung ist nicht abhängig vom Verbraucherpreisindex, Mieten werden somit NICHT dementsprechend indexiert. Grund für Veränderungen in der Mietzinsbildung bei Genossenschaftswohnungen ist lediglich die Tatsache, dass der Bau der Wohnungen mit variabel verzinsten Bankdarlehen finanziert wird. Steigen die Zinsen, erhöhen sich zwangsläufig auch die Mieten. Im Gegenzug waren die niedrigen Zinsen der letzten Jahre auch dafür verantwortlich, dass die Mieten nach unten korrigiert wurden.
Der Mietpreisdeckel im Burgenland
Für burgenländische Bewohner wurde in Zusammenhang mit den gestiegenen Zinsen eine Sonderregelung mit finanzieller Unterstützung des Landes vereinbart. Darüber hinaus kann es nur bei Veränderungen der allgemeinen Betriebskosten zu einer Anpassung kommen.
Das Verwaltungsentgelt
Eine Wohnbaugenossenschaft verrechnet für die Eigenleistungen das dafür gesetzlich vorgegebene Verwaltungsentgelt von ca. € 250,- einmalig im Jahr. Mit diesem Verwaltungsentgelt sind die gesamten administrativen Verwaltungsleistungen (Vorschreibungen/Abrechnung von Betriebskosten etc.) und auch die Organisation notwendiger technischen Instandhaltungsleistungen abzudecken. Eine Wohnbaugenossenschaft darf KEINE Gewinnkomponenten in der Kalkulation ansetzen.
Die günstigste und fairste Wohnform findet sich immer noch ausschließlich in einer Wohnung einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft.
Der Vorstand

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