Eigentumsübertragung

Wer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Eigentumsübertragung?

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben kann der Anspruch auf Eigentumsübertragung sehr unterschiedlich sein. Dieser ist grundsätzlich vom Bezugsdatum der Wohneinheit, vom Datum der Förderzusicherung der Landesregierung und von der Laufzeit der Wohnbauförderung abhängig. Die erstmalige Möglichkeit zum Kauf seiner Wohneinheit kann der Mieter daher 10 Jahre bzw. 5 Jahre nach Bezug seiner Wohnung haben. Bei einigen Wohneinheiten gibt es allerdings keine Möglichkeit zum Kauf.

 

Zuletzt aktualisiert am 26.05.2021 von die EBSG.

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