Haustiere
Laut Nutzungsvertrag ist das Halten von Tieren untersagt. Ausgenommen sind wohnungsübliche, artgerecht in Behältnissen gehaltene, ungefährliche Kleintiere (wie etwa Ziervögel, Zierfische, Hamster und kleine Schildkröten) sowie Katzen und Hunde (ausgenommen Listenhunde) in wohnungsgerechter Anzahl. Die Anschaffung von Hunden und Katzen ist der Genossenschaft vorab schriftlich (Anzahl und Rasse) bekannt zu geben.
Zuletzt aktualisiert am 26.05.2021 von die EBSG.