Subjektförderung

Was versteht man unter Subjektförderung?

In allen Bundesländern, auf die sich unsere Bautätigkeit erstreckt, kann bei der jeweiligen Landesregierung bzw. bei der zuständigen Magistratsabteilung um eine individuelle Förderung angesucht werden. Grundvoraussetzung ist, dass die Wohneinheit mit Fördermittel des jeweiligen Bundeslandes errichtet bzw. saniert wurde.
In Abhängigkeit von Wohnungsgröße, Haushaltseinkommen und Wohnungsaufwand, welcher nicht dem monatlichen Nutzungsbeitrag entspricht, wird von den zuständigen Behörden anhand der zu erbringenden Nachweise ermittelt, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. Eine etwaige Förderung wird direkt an die Nutzungsnehmer ausbezahlt und soll die finanzielle Belastung durch die Wohnkosten mindern.

Wie kann ich eine Subjektförderung beantragen?

Die jeweiligen Antragsformulare sind bei uns im Büro erhältlich. Gerne können auch wir Ihre gesamten Unterlagen an die zuständigen Ämter weiterleiten. Bitte beachten Sie, dass dazu jedoch ein entsprechender Hinweis Ihrerseits erfolgen muss. Darüber hinaus ist für die elektronische Einreichung des Antrages bei der NÖ Landesregierung eine separate Vollmacht erforderlich.

Zuletzt aktualisiert am 26.05.2021 von die EBSG.

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