Nutzungsvertrag

Wie und wann kann ich den Nutzungsvertrag kündigen?

Der Nutzungsvertrag kann unter Einhaltung der angegebenen Frist – ist im Nutzungsvertrag angeführt – gekündigt werden. Ein entsprechendes Formular gibt es auf der Homepage der EBSG bzw. mittels Post oder Mail. In jedem Fall muss die Kündigung von allem im Nutzungsvertrag angeführten Personen unterschrieben werden.

Zuletzt aktualisiert am 26.05.2021 von die EBSG.

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