Jahresabrechung

Was ist die Jahresabrechung?

Einmal jährlich sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, eine Abrechnung der Betriebs- und Verwaltungskosten des vorangegangenen Kalenderjahres zu erstellen. Dabei werden die tatsächlich angefallenen Aufwendungen des Vorjahres den von den Bestandnehmern über das monatliche Entgelt eingezahlten Akonti gegenübergestellt. Bei einer Kostenüberschreitung erfolgt eine Nachverrechnung. Übersteigen hingegen die eingehobenen Betriebskosten die Aufwendungen, wird das entstandene Guthaben ausbezahlt.
Die Übersicht über die Instandhaltungskosten hat lediglich Informationscharakter! Instandhaltungskosten werden nicht abgerechnet!

Wer erhält die Jahresabrechnung?

Die Abrechnung erhält jener Bestandnehmer, mit dem zum Fälligkeitszeitpunkt der Abrechnung ein aufrechtes Vertragsverhältnis (derzeitige Mieter/Eigentümer) mit der Genossenschaft/Gesellschaft besteht. Heizkostenabrechnungen, welche nach dem HeizKG durchgeführt werden, müssen aliquotiert werden.

Zuletzt aktualisiert am 26.05.2021 von die EBSG.

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